Leichenpass
Inhalt
Begriffe im Kontext
Überführung (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym), Beerdigung (Synonym), tot (Synonym), Totenschein (Synonym), Leichenverordnung (Synonym), Leichenwagen (Synonym), Leichenausgrabung (Synonym), Leiche (Synonym), Beerdigungsinstitut (Synonym), Tod (Synonym), Sterbefall (Synonym), Feuerbestattung (Synonym), Leichenhalle (Synonym), Leichenüberführung (Synonym), Leichnam (Synonym), Feuerbestattungsgesetz (Synonym), Leichenaufbewahrung (Synonym), Leichenwesen (Synonym), Bestatter (Synonym), Bestattung (Synonym), Leichenpass (Synonym), Seebestattung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.01.2017
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.