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Leichenpass

Hessen 99101003012000, 99101003012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101003012000, 99101003012000

Leistungsbezeichnung

Leichenpass

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Überführung (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym), Beerdigung (Synonym), tot (Synonym), Totenschein (Synonym), Leichenverordnung (Synonym), Leichenwagen (Synonym), Leichenausgrabung (Synonym), Leiche (Synonym), Beerdigungsinstitut (Synonym), Tod (Synonym), Sterbefall (Synonym), Feuerbestattung (Synonym), Leichenhalle (Synonym), Leichenüberführung (Synonym), Leichnam (Synonym), Feuerbestattungsgesetz (Synonym), Leichenaufbewahrung (Synonym), Leichenwesen (Synonym), Bestatter (Synonym), Bestattung (Synonym), Leichenpass (Synonym), Seebestattung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
  • Leichenschauschein
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
  • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
    Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
  • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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