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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Hessen 99107045104000, 99107045104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107045104000, 99107045104000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kontingentflüchtling (Synonym), Gebühreneinzugszentrale (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Dritte Programme (Synonym), NDR (Synonym), RF (Synonym), ARD (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), SWR (Synonym), Fernsehen (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), MDR (Synonym), Rundfunkgebührenbefreiung (Synonym), Fernsehgebührenbefreiung (Synonym), HR (Synonym), BSHG (Synonym), WDR (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), ZDF (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), GEZ (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Hörfunk (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), Fernseher (Synonym), Radio (Synonym), BR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2013

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Kosten

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.



Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk