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Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

Hessen 99033003034000, 99033003034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033003034000, 99033003034000

Leistungsbezeichnung

Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

archäologische Kulturdenkmale (Synonym), Kulturdenkmale (Synonym), städtebauliche Denkmalpflege (Synonym), bewegliche Kulturdenkmale (Synonym), Bodendenkmale (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Kulturlandschaften (Synonym), Gartendenkmalpflege (Synonym), Kleindenkmale (Synonym), Baudenkmale (Synonym), archäologische Flächendenkmale (Synonym), Kunstdenkmale (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.01.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.

Aufgeführt wird in der Denkmalliste:

  • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)

Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt „Kulturdenkmäler in Hessen“ recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Ein Kulturdenkmal wird von Amts wegen in die Denkmalliste aufgenommen. Auch kann jeder (z.B. Eigentümer) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Objekt muss die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften haben.

In diesem Verfahren wird der Eigentümer unterrichtet, wenn ein Eintrag erfolgt, und auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden