Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Hessen 99033003023000, 99033003023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033003023000, 99033003023000

Leistungsbezeichnung

Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kunstdenkmale (Synonym), archäologische Kulturdenkmale (Synonym), archäologische Flächendenkmale (Synonym), Baudenkmale (Synonym), Kulturlandschaften (Synonym), Denkmalbuch (Synonym), bewegliche Kulturdenkmale (Synonym), Gartendenkmalpflege (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym), Kleindenkmale (Synonym), Kulturdenkmale (Synonym), Bodendenkmale (Synonym), städtebauliche Denkmalpflege (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.01.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden