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Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Hessen 99131020007001, 99131020007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007001, 99131020007001

Leistungsbezeichnung

Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernlehrgang (Synonym), Fernunterricht (Synonym), Fernuni (Synonym), Fernstudium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

von wesentlichen Änderungen

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2013

Fachlich freigegeben durch

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Teaser

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. n.

Volltext

Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.

Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monaten

Frist

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.