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Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen

Hessen 99018117001000, 99018117001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018117001000, 99018117001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Tierärztekammer (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Teilgebietsbezeichnung (Synonym), LTK (Synonym), Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe (Synonym), HLTK (Synonym), Facharztbezeichnung (Synonym), Weiterbildungsbezeichnung (Synonym), Zusatzbezeichnung (Synonym), Fachtierarzt (Synonym), Gebietsbezeichnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessische Landestierärztekammer

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

Gebiete sind zum Beispiel Anatomie, Epidemiologie, Fleischhygiene oder Kleintierchirurgie. Bereiche sind beispielsweise Dermatologie, Homöopathie, Reptilien oder Zahnheilkunde.

Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular der Landestierärztekammer:

Mit Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Nachweis der erfolgten Weiterbildung
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen

Voraussetzungen

  • Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landestierärztekammer sein
  • Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein

Die von einer anderen Tierärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.

Wenn Tierärztinnen und Tierärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet. Soweit die Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer eine entsprechende Bezeichnung nicht vorsieht, kann diese jedoch weitergeführt werden, wenn die wesentlichen Voraussetzungen der hessischen Weiterbildungsordnung erfüllt sind.

Kosten

  • für die Bearbeitung eines Antrages auf eine Fachtierarztanerkennung: 100,00 Euro     
  • für das Prüfungsgespräch gem. § 8 der Weiterbildungsordnung: 350,00 Euro  

Dies gilt für den Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung entsprechend. Die Gebühr ist vor Anberaumung des Prüfungsgespräches zu entrichten.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Hessischen Landestierärztekammer.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Hessische Landestierärztekammer

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.