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Umschulung wegen Berufskrankheit

Hessen 99019055261000, 99019055261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019055261000, 99019055261000

Leistungsbezeichnung

Umschulung wegen Berufskrankheit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rehabilitation (Synonym), Übergangsleistung (Synonym), Notlagen (Synonym), Berufshelfer (Synonym), Umschulung (Synonym), Unfallversicherung (Synonym), Reha-Manager (Synonym), Berufsförderungswerk (Synonym), Reha (Synonym), Reha-Managerinnen (Synonym), Berufskrankheit (Synonym), Berufsgenossenschaft (Synonym), Gesundheitswesen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie leiden an einer Berufskrankheit und möchten oder können nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.

Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen). Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.

Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.

Erforderliche Unterlagen

Fragen Sie Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager, welche Dokumente Sie benötigen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit* festgestellt.
  • Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.

Kosten

keine

Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.

Sie können auch einschätzen,

  • wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
  • ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.

Die Berufshelferinnen/Reha-Managerinnen und Berufshelfer/Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind

  • die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
  • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten ist der Berufshelfer/die Berufshelferin. Berufshelfer, auch Reha-Manager/Reha-Managerin genannt, sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die für jeden Einzelnen die besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden versuchen und Sie beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden