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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Hessen 99063009006000, 99063009006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063009006000, 99063009006000

Leistungsbezeichnung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Errichtung (Synonym), Genehmigung (Synonym), Anlage (Synonym), Immissionsschutzrechtliche (Synonym), Umwelteinwirkungen (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), genehmigungsbedürftig (Synonym), Betrieb (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat 15.03.2022 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.

Volltext

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. 

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Gebühr: 2.500€ - 1.800.000€
Es können weitere Kosten anfallen.

Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.

Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.

Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.

Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bearbeitungsdauer

7 Monat(e)
Die Bearbeitung beginnt mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Frist

Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

Kurztext

  • Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
  • Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen, benötigen eine Genehmigung
  • Zuständig: Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums

Ansprechpunkt

In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
  • elektronische Antragsstellung möglich: ja