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Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

Hessen 99035004067002, 99035004067002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035004067002, 99035004067002

Leistungsbezeichnung

Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Ehrungen (035)

Verrichtungskennung

Verleihung (067)

Verrichtungsdetail

für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.

Erforderliche Unterlagen

Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.

Voraussetzungen

Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen.

Frist

In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einzureichen.