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Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen

Hessen 99050131013000, 99050131013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050131013000, 99050131013000

Leistungsbezeichnung

Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

KfW-Unternehmerkredit (Synonym), Liquidität (Synonym), Coronaviren (Synonym), beta-Coronaviren (Synonym), ERP-Gründerkredit (Synonym), beta-Coronavirus (Synonym), Infektionskrankheiten (Synonym), Kurzarbeitergeld (Synonym), KfW (Synonym), Kreditanstalt für Wiederaufbau (Synonym), Bürgschaft (Synonym), Corona (Synonym), Betriebsmittelkomponente (Synonym), Exportkreditgarantie (Synonym), Förderinstrumente (Synonym), Finanzhilfen (Synonym), 2019-nCoV (Synonym), Förderung (Synonym), Covid-19 (Synonym), KfW-Sonderprogramm (Synonym), Hermesbürgschaft (Synonym), Hotline Infektion (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.

Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel 

  • Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, 
  • Bürgschaften,
  • Kurzarbeitergeld und
  • weitere Instrumente.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.

Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. 

Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern. 

Informationen für Hessen:

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:

Bundeswirtschaftsministerium
Hotline zu Wirtschaftsfragen des Coronavirus: 030 186151515
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr

Informationen über Kredite für Unternehmen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  
Hotline für Unternehmen: 0800 5399001
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Informationen zum Kurzarbeitergeld:

Bundesagentur für Arbeit
Hotline für Unternehmen: 0800 4555520
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Formulare

nicht vorhanden