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Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen

Hessen 99063072261000, 99063072261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063072261000, 99063072261000

Leistungsbezeichnung

Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kohlenwasserstoffemissionen (Synonym), Tankstelle (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), 21. BImSchV (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
  • Tankstellen müssen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
  • muss schriftlich eingereicht werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Hessen sind für diese Leistung die Immissionsschutzdezernate der Regierungspräsidien zuständig.

Formulare

nicht vorhanden