Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kohlenwasserstoffemissionen (Synonym), Tankstelle (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), 21. BImSchV (Synonym)
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
15.03.2022
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
- Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
- Tankstellen müssen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
- muss schriftlich eingereicht werden
In Hessen sind für diese Leistung die Immissionsschutzdezernate der Regierungspräsidien zuständig.