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Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Hessen 99027012022000, 99027012022000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027012022000, 99027012022000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fehlgeburt (Synonym), Totgeburt (Synonym), Kind (Synonym), Bescheinigung nach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung (PStV) (Synonym), Geburt (Synonym), Geburtsbescheinigung (Synonym), Mutterpass (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Leibesfrucht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

  • § 21 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 31 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 Personenstandsverordnung 

Teaser

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Volltext

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt oder einen Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt hervorgeht
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Angaben zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes

Voraussetzungen

Die Fehlgeburt wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

Die Anzeige ist nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.

Kosten

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung geschieht in der Regel sofort.

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können bei dem für das Standesamt zuständige Amtsgericht Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellen.

Kurztext

  • Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung
  • Das Standesamt erteilt auf Anforderung eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt.
  • Zuständig: Standesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Formulare

Die Bescheinigung muss gemäß der Rechtsgrundlage grundsätzlich beantragt werden.