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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Hessen 99085001012006, 99085001012006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012006, 99085001012006

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisepass ändern (Synonym), Reisepass Änderung (Synonym), Umzug (Synonym), Wohnort (Synonym), Adresse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Änderung von sonstigen Daten

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.

Volltext

Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.

Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.

Frist

Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.
  • Voraussetzung: Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit dem neuen Wohnsitz
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Bisheriger Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
  • Eine Änderung der Eintragungen zum Wohnort, der Größe oder Augenfarbe im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
  • Zuständig: das Bürgeramt Ihres Wohnorts, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Formulare

nicht vorhanden