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Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal

Hessen 99033014012001, 99033014012001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033014012001, 99033014012001

Leistungsbezeichnung

Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmalliste (Synonym), Bau- und Kunstdenkmal (Synonym), Denkmalpflege (Synonym), Einsicht in das Denkmalverzeichnis (Synonym), Denkmaldatenbank (Synonym), Denkmal (Synonym), Geoportal Hessen (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym), Denkmaleigenschaft (Synonym), Kulturdenkmalpflege (Synonym), Kulturdenkmal (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), DenkXweb (Synonym), Auskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Bau- und Kunstdenkmal

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.

Volltext

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.

Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • berechtigtes Interesse

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Denkmalauskunft Mitteilung Bau und Kunstdenkmal
  • Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis ist über die Online-Denkmaldatenbank DenkXweb oder das vorliegende Formular möglich.
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein