Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Denkmalauskunft Bodendenkmal

Hessen 99033014012002, 99033014012002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033014012002, 99033014012002

Leistungsbezeichnung

Denkmalauskunft Bodendenkmal

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Einsicht in das Denkmalverzeichnis (Synonym), Bodendenkmal (Synonym), Denkmal (Synonym), Auskunft (Synonym), Geoportal Hessen (Synonym), Bodendenkmalpflege (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Denkmalpflege (Synonym), Kulturdenkmal (Synonym), Kulturdenkmalpflege (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Bodendenkmal

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie berechtigte beauftragte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

Volltext

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Die ungefähre Lage und Ordnungsnummer der aktuell bekannten Bodendenkmäler in Hessen (§ 2 Absatz 2 HDSchG) sind für jedermann im öffentlich zugänglichen Geoportal Hessen sichtbar (Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, INSPIRE). Darüberhinausgehende Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern können Ihnen nur als Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder deren beauftragten Person erteilt werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen. Die Anfrage verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis und/oder
  • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Denkmalauskunft Mitteilung Bodendenkmal
  • Das Geoportal Hessen gibt eine Übersicht über die Lage der bekannten Bodendenkmäler. Über diese Basisinformation hinausgehende Auskünfte werden nur Personen mit berechtigtem Interesse erteilt. Hierzu dient das vorliegende Formular.
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein