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Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

Hessen 99101001038000, 99101001038000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001038000, 99101001038000

Leistungsbezeichnung

Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Grabnutzungsrecht (Synonym), Friedhof (Synonym), Grabstelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Übertragung (038)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
  • Antrag durch Nutzungsberechtigten
  • Zuständigkeit: Friedhofsverwaltung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden