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Breitbandausbau genehmigen

Hessen 99012104134000, 99012104134000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012104134000, 99012104134000

Leistungsbezeichnung

Breitbandausbau genehmigen

Leistungsbezeichnung II

Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Telekommunikationsunternehmen (Synonym), Leitungsverlegung (Synonym), Breitband-Portal (Synonym), TKG (Synonym), Telekommunikationslinien (Synonym), Zustimmung (Synonym), Genehmigung (Synonym), Telekommunikationsgesetz (Synonym), öffentliche Verkehrswege (Synonym), Wegebaulastträger (Synonym), Breitbandausbau (Synonym), TKU (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2022

Fachlich freigegeben durch

durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Hessische Staatskanzlei

Teaser

Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ steht Telekommunikationsunternehmen und deren Dienstleistern zur Verfügung.

Volltext

Für Sie als Unternehmen der Telekommunikationsbranche bedeutet das digitalisierte Antragsverfahren eine erhebliche Vereinfachung. Anstatt wie bisher in jeder Kommune unterschiedliche Formulare und Vorgehensweisen berücksichtigen zu müssen, steht Ihnen mit dem digitalen Antragsportal ein einheitliches Genehmigungsverfahren für alle angebundenen Wegebaulastträger zur Verfügung.

Da alle Bescheide und Unterlagen in digitaler Form abgewickelt werden, sorgen diese für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Durch die übersichtliche Darstellung im Breitband-Portal sehen Sie alle gestellten Anträge auf einen Blick.

Dazu haben Sie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Wegebaulastträger. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten und Sie erhalten in kurzer Zeit eine Antwort auf Ihr Anliegen. Dies dürfte die Genehmigungsprozesse zusätzlich beschleunigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zertifikat für ELSTERUnternehmenskonto
  • Wegerecht der BNetzA
  • bei Dienstleistern zusätzlich Vollmacht

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
  • Ihnen wurde das Wegerecht von der BNetzA übertragen.

Kosten

Es stehen abhängig vom Wegebaulastträger verschiedene Möglichkeiten für die elektronische Bezahlung zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen können Sie schriftlich oder online beantragen.

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen digitale Bereitstellung.

Sie können zunächst auch eine Voranfrage stellen.

  • Sie als Telekommunikationsunternehmen erhalten Zugang zum System über ELSTERUnternehmenskonto, erstellen dort Ihren Antrag und reichen gegebenenfalls weitere Dokumente über das Breitband-Portal ein.
    • Dazu wählen Sie die Art des Antrags aus.
    • Informationen zur Durchführung der Baumaßnahme und zur Lokation/Verortung müssen eingetragen werden.
    • Den Leitungsverlauf zeichnen Sie ein.
    • Anlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen oder weitere Unterlagen zum Bauvorhaben können Sie im letzten Schritt hinzufügen.
  • Der Wegebaulastträger kann den Antrag im System bearbeiten, dazu prüft er den Antrag auf Richtig und Vollständigkeit.
  • Der Genehmigungsbescheid wird im System dem Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monat(e)

Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.

Frist

Es gibt keine Frist für Antragstellende.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Beim Nachreichen oder Ändern von Antragsunterlagen beginnen die Fristen für die Bearbeitung durch den Wegebaulastträger und insbesondere die der Genehmigungsfiktion neu zu laufen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

Kurztext

  • OZGLeistung Breitbandausbau
  • Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1, 2, 3, 6, 7, 8 TKG
  • Antragstellung für Telekommunikationsunternehmen
  • für Änderungen und Verlegungen von Telekommunikationslinien in Verkehrswegen
  • Genehmigung durch Kommune oder Land
  • Voraussetzung für Unternehmen:
    • Internetzugang
    • ELSTERUnternehmenskonto
    • Wegerecht der BNetzA
    • bei Dienstleistern zusätzlich eine Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Ursprungsportal