Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Verfolgung von Angriffen durch Tiere

Hessen 99089022176000, 99089022176000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089022176000, 99089022176000

Leistungsbezeichnung

Verfolgung von Angriffen durch Tiere

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hundeverordnung (Synonym), Angriffslust (Synonym), Kampfbereitschaft (Synonym), Gefahr (Synonym), Plötzliches Losreißen (Synonym), Biss (Synonym), Verkehrsunfall (Synonym), Anspringen in gefahrdrohender Weise (Synonym), Hunde halten und führen (Synonym), Gefährdung von Menschen (Synonym), Aggressivität beim Hund (Synonym), Beißvorfälle (Synonym), Bissigkeit (Synonym), Gefahrenabwehrverordnung (Synonym), Kampfhund / Listenhund (Synonym), HundeVO (Synonym), Hunde (Synonym), Schärfe (Synonym), Gefährliche Hunde (Synonym), Haustiere (Synonym), Wildtiere (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Verfolgung (176)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Volltext

Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.

Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von

  • Menschen
  • anderen Tiere oder
  • die Verkehrssicherheit

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
     

Bearbeitungsdauer

Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.

Frist

Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Angriffe durch Tiere Verfolgung
  • bei gegenwärtiger Gefahr durch Tiere Polizei oder Rettungsleitstellen informieren
  • bei Hundebeißvorfällen und sonstigen Gefährdungen durch Hunde umgehend Anzeige erstatten
  • Zuständig: Ordnungsbehörde oder Polizei
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). 

Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.