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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Hessen 99063014006000, 99063014006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063014006000, 99063014006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Betrieb einer Anlage (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Umwelteinwirkungen (Synonym), genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Genehmigung einer Anlage (Synonym), Errichtung einer Anlage (Synonym), immissionsschutzrechtlich (Synonym), Anlage (Synonym), vereinfachtes Verfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Teaser

Sie wollen eine Anlagen, die im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist, errichten und betreiben?

Dann können Sie von eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.

Volltext

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen gemäß Rechtsgrundlage

Die Formulare und eine Anleitung stehen zum Download bereit: 
 

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
  • Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
  • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
  • Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen zugestellt.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Die Dauer kann durch die Behörde verlängert werden.

Frist

Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

Kurztext

  • Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
  • Genehmigung für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren beantragen
  • zuständig: Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidium

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.

Formulare

nicht vorhanden