Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Anhang I FCL.015 a), Anhang VI ARA.GEN.315, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.015 a) 1. v), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.015 a) 5., Verordnung (EU) 2018/395 zur Festle-gung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Änderung Ihrer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL beantragen.
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
- Antrag
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis
- ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
- Kopie des Sprechfunkzeugnisses – Vorder- und Rückseite
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
- ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung
- Sprechfunkzeugnis
- Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
- Änderung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
- Antrag Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständig sind die Regierungspräsidien:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja