Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Hessen 99080148134000, 99080148134000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080148134000, 99080148134000

Leistungsbezeichnung

Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fluglehrerinnen (Synonym), Fluglehrer (Synonym), Genehmigung für Auffrischungsschulungen (Synonym), Klasseneinweisungsberechtigte (Synonym), CRI (Synonym), Anerkennung von Auffrischungsschulungen (Synonym), FI (Synonym), Lehrberechtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung
  • Voraussetzung: Antragstellerin ist Ausbildungsorganisation der Luftfahrt
  • Anmeldung schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja