Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen
Inhalt
Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen
Begriffe im Kontext
Fluglehrerinnen (Synonym), Fluglehrer (Synonym), Genehmigung für Auffrischungsschulungen (Synonym), Klasseneinweisungsberechtigte (Synonym), CRI (Synonym), Anerkennung von Auffrischungsschulungen (Synonym), FI (Synonym), Lehrberechtigte (Synonym)
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
12.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.
Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Antragstellung
- Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.
- Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung
- Voraussetzung: Antragstellerin ist Ausbildungsorganisation der Luftfahrt
- Anmeldung schriftlich
- Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja