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Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Hessen 99012087023002, 99012087023002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023002, 99012087023002

Leistungsbezeichnung

Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abschrift Baulastenverzeichnis (Synonym), Begünstigungen Grundstück (Synonym), Baulast (Synonym), Belastungen Grundstück (Synonym), Baulastenauskunft (Synonym), Einsicht Baulastenverzeichnis (Synonym), Baulastenkataster (Synonym), Auskunft Grundstück (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Abschrift

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.
 

Volltext

Die Baulastenauskunft/Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

Hierbei kann es sich zum Beispiel um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).

Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag digital oder analog
  • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht
  • Darlegung Ihres berechtigten Interesses
     

Voraussetzungen

Öffentliches Interesse an einer Baulast.

Kosten

Pro Flurstück kostet die schriftliche Auskunft etwa 22 EUR. Die Kommunen können durch Satzung eigene Gebührenhöhen festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag digital oder analog je nach zuständiger unterer Bauaufsichtsbehörde.

Bearbeitungsdauer

Variiert je nach Bauaufsichtsbehörde.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Baulast Auskunft Abschrift
  • Es können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Ihrem Grundstück liegen
  • Diese können begünstigend (zum Beispiel Stellplatznachweise auf fremdem Grundstück) oder belastend (zum Beispiel Abstandsflächen vom Nachbargrundstück übernommen) sein
  • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

Formulare

nicht vorhanden