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Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen

Hessen 99012050001000, 99012050001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012050001000, 99012050001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Prüfsachverständiger (Synonym), Erd- und Grundbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Handlungsgrundlage

  • § 23 HPPVO - Besondere Voraussetzungen
  • § 24 HPPVO - Verfahren und Anerkennungsbehörde 
  • § 25 HPPVO - Aufgabenerledigung
     

Teaser

Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau werden.

Volltext

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.

Sie als Ingenieur können sich unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau anerkennen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis
  • Ausgefüllter Fachbogen
  • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie
  • Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung
  • Vorlage eines Verzeichnisses aller innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vor Antragstellung erstellten Baugrundgutachten
  • Nachweis über den Besitz der notwendigen Prüfgeräte oder Versicherung über die freie Verfügbarkeit der Versuchsgeräte und Versuchsergebnisse
     

Voraussetzungen

Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie erbringen. 

Sie müssen den Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre im Erd- und Grundbau mit der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen erbringen.
 

Kosten

Verwaltungsgebühr: 125€
Jahresgebühr
Verwaltungsgebühr: 575€ - 748€
einmalige Verfahrensgebühr

Verfahrensablauf

Soweit die allgemeinen Voraussetzungen und die besonderen fachlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, holt die Ingenieurkammer Hessen ein schriftliches Gutachten bei dem von der Bundesingenieurkammer gebildeten Beirat für Erd- und Grundbau über die fachliche Eignung des Antragstellers und dessen Ausstattung mit den erforderlichen Geräten und Hilfsmitteln ein.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Voraussetzung ist, dass die Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
  • Anmeldungen erfolgen schriftlich 
  • Zuständigkeit: Ingenieurkammer Hessen  
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

Formulare

nicht vorhanden