Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin eines Fliegenden Baus Ihre Hauptwohnung oder gewerbliche Niederlassung wechseln, müssen Sie dies der zuständigen Genehmigungsstelle mitteilen.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Zelte).
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, die auf einen Adressaten – den Betreiber oder die Betreiberin des Fliegenden Baus – ausgestellt wird. Soll die Genehmigung des Fliegenden Baus auf einen neuen Wohnsitz des gleichen Betreibers oder der gleichen Betreiberin geändert werden, ist dies zu beantragen.
Die Adressänderung in der Ausführungsgenehmigung wird von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen vorgenommen.
Wechselt die zuständige Behörde aufgrund eines Wohnungswechsels/Niederlassungswechsels in ein anderes Bundesland, wird die nun zuständige Behörde benachrichtigt und erhält das Behördenexemplar.
Die Adressänderung erfolgt, wenn
- ein Antrag auf Änderung der Adresse im Prüfbuch gestellt wird und
- das Prüfbuch vorliegt.
Um den Wechsel der Hauptwohnung oder der gewerblichen Niederlassung anzuzeigen, wird das Prüfbuch mit einem Antrag auf Wohnsitzwechsel bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht.
Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über den Wechsel des Wohnsitzes und fügt ihn dem Prüfbuch hinzu.
Anschließend wird das Prüfbuch dem Antragsteller zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
- Fliegende Bauten – Ausführungsgenehmigung Änderung
- Wechselt ein Betreiber oder eine Betreiberin den Wohnsitz, ist dies der Genehmigungsstelle mitzuteilen.
- Liegt der Wohnsitz außerhalb Hessens, benachrichtigt die Genehmigungsstelle die nun zuständige Behörde und übersendet ihr das Behördenexemplar des Prüfbuches samt Ausführungsgenehmigung
- zuständig: Regierungspräsidium Gießen