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Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Hessen 99012121011000, 99012121011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012121011000, 99012121011000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fahrgeschäft (Synonym), Tribüne (Synonym), Ausführungsgenehmigung (Synonym), Übertragung (Synonym), Fliegende Bauten (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Zelt (Synonym), Bühne (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Teaser

Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin eines Fliegenden Baus Ihre Hauptwohnung oder gewerbliche Niederlassung wechseln, müssen Sie dies der zuständigen Genehmigungsstelle mitteilen.

Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Zelte).

Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, die auf einen Adressaten – den Betreiber oder die Betreiberin des Fliegenden Baus – ausgestellt wird. Soll die Genehmigung des Fliegenden Baus auf einen neuen Wohnsitz des gleichen Betreibers oder der gleichen Betreiberin geändert werden, ist dies zu beantragen.

Die Adressänderung in der Ausführungsgenehmigung wird von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen vorgenommen.

Wechselt die zuständige Behörde aufgrund eines Wohnungswechsels/Niederlassungswechsels in ein anderes Bundesland, wird die nun zuständige Behörde benachrichtigt und erhält das Behördenexemplar.

Erforderliche Unterlagen

Prüfbuch des Fliegenden Baus im Original

Voraussetzungen

Die Adressänderung erfolgt, wenn

  • ein Antrag auf Änderung der Adresse im Prüfbuch gestellt wird und
  • das Prüfbuch vorliegt.
     

Kosten

Verwaltungsgebühr: 40€
Im Falle des Zuständigkeitswechsels in ein anderes Bundesland fallen zusätzliche Fixkosten in Höhe von 20 Euro an.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Um den Wechsel der Hauptwohnung oder der gewerblichen Niederlassung anzuzeigen, wird das Prüfbuch mit einem Antrag auf Wohnsitzwechsel bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht.

Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über den Wechsel des Wohnsitzes und fügt ihn dem Prüfbuch hinzu.

Anschließend wird das Prüfbuch dem Antragsteller zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
 

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Woche(n)
Die Dauer ist auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig (Im Frühjahr kann die Bearbeitungszeit aufgrund von vielen stattfindenden Messen und Festen länger sein).

Frist

Die Mitteilung muss nach Wechsel des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung erfolgen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Keiner

Kurztext

  • Fliegende Bauten – Ausführungsgenehmigung Änderung 
  • Wechselt ein Betreiber oder eine Betreiberin den Wohnsitz, ist dies der Genehmigungsstelle mitzuteilen.
  • Liegt der Wohnsitz außerhalb Hessens, benachrichtigt die Genehmigungsstelle die nun zuständige Behörde und übersendet ihr das Behördenexemplar des Prüfbuches samt Ausführungsgenehmigung
  • zuständig: Regierungspräsidium Gießen 
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

Formulare

nicht vorhanden