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Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

Hessen 99108056036003, 99108056036003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056036003, 99108056036003

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

Leistungsbezeichnung II

Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kontrollgerätekarten (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), FKR (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Unternehmen (Synonym), Antrag Unternehmenskarte (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), KBA (Synonym), Unternehmer (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Bei Antragstellung müssen Sie der zuständigen Stelle eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorlegen. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle zudem eine eidesstattliche Versicherung einfordern, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann.

Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Verlust
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • schriftliche Erklärung über den Verlust 
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Verlust
  • bei Verlust der Unternehmenskarte unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Ersatz-Unternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie verlorene Originalkarte 
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt Unternehmen Karte mit neuer Gültigkeit ausgestellt
  • schriftliche Erklärung über den Verlust 
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Ansprechpunkt

TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden