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Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis

Hessen 99050011005000, 99050011005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050011005000, 99050011005000

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsfachberufe (Synonym), med. Bademeister (Synonym), Kinderkrankenpfleger (Synonym), Diätassistentin/ Diätassistent (Synonym), Ergotherapeutin/ Ergotherapeut (Synonym), Logopädin/ LogopädeMedizinisch- technische Laboratoriumsassistentin/ Med.-technischer Laboratoriumsassistent (Synonym), Krankenpfleger (Synonym), Altenpflegerin/ Altenpfleger (Synonym), Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger (Synonym), Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger (Synonym), Erlaubnisurkunde (Synonym), Hebamme/ Entbindungspfleger (Synonym), Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch (Synonym), technischer Laboratoriumsassistent (Synonym), Berufsbezeichnung (Synonym), Gesundheitsfachberufsbezeichnung (Synonym), Orthoptistin Orthoptist (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z. B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z. B.: Medizinisch-technische Assistenten).

Wir informieren Sie in diesem Zusammenhang über:

  • die jeweiligen bundes- und landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
  • Weiterbildungsmöglichkeiten in den Gesundheitsfachberufen
  • Möglichkeiten der Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungen
  • Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungen
  • weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung (z. B. gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit),
  • der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

nicht vorhanden