Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gesundheitsfachberufe (Synonym), med. Bademeister (Synonym), Kinderkrankenpfleger (Synonym), Diätassistentin/ Diätassistent (Synonym), Ergotherapeutin/ Ergotherapeut (Synonym), Logopädin/ LogopädeMedizinisch- technische Laboratoriumsassistentin/ Med.-technischer Laboratoriumsassistent (Synonym), Krankenpfleger (Synonym), Altenpflegerin/ Altenpfleger (Synonym), Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger (Synonym), Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger (Synonym), Erlaubnisurkunde (Synonym), Hebamme/ Entbindungspfleger (Synonym), Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch (Synonym), technischer Laboratoriumsassistent (Synonym), Berufsbezeichnung (Synonym), Gesundheitsfachberufsbezeichnung (Synonym), Orthoptistin Orthoptist (Synonym)
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z. B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z. B.: Medizinisch-technische Assistenten).
Wir informieren Sie in diesem Zusammenhang über:
- die jeweiligen bundes- und landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
- Weiterbildungsmöglichkeiten in den Gesundheitsfachberufen
- Möglichkeiten der Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungen
- Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungen
- weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung (z. B. gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit),
- der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.