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Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft erhalten

Hessen 99123027023001, 99123027023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023001, 99123027023001

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundbuchordnung (Synonym), Flurstück (Synonym), Flurstücksgrenze (Synonym), Katasterbuch (Synonym), Liegenschaftsbuch (Synonym), Geoinformationen (Synonym), Geodaten (Synonym), Grundstücksgrenze (Synonym), Geobasisdaten (Synonym), Vermessung (Synonym), Gemarkung (Synonym), Kataster (Synonym), ALKIS (Synonym), Grundbuch (Synonym), Grundstück (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Amtlicher Auszug

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Teaser

Hier können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibungen) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Hessen, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.

Kosten

Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentumsangaben werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung des berechtigten Interesses für den Bezug von personenbezogenen Daten werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

Formulare

nicht vorhanden