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Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen

Hessen 99036049069000, 99036049069000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036049069000, 99036049069000

Leistungsbezeichnung

Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Wunschkennzeichen (Synonym), Kraftfahrzeugkennzeichen (Synonym), Kfz - Wunschkennzeichen (Synonym), Kfz-Kennzeichen (Synonym), Nummernschild (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es können reserviert werden Kennzeichen für

  • PKW / LKW,
  • Motorrad sowie
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen
     

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.

Verfahrensablauf

Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.

Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden