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Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

Hessen 99036002022000, 99036002022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036002022000, 99036002022000

Leistungsbezeichnung

Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verwertungsnachweis (Synonym), Entsorgung (Synonym), Kfz (Synonym), Autoentsorgung (Synonym), Autorecycling (Synonym), Autoverschrottung (Synonym), Auto (Synonym), Verschrottung (Synonym), Altfahrzeug entsorgen (Synonym), Kraftfahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.

Volltext

Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. 

Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

Erforderliche Unterlagen

Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs

Voraussetzungen

  • Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
  • Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
     

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. 

  • Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
  • Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung
  • Gilt für Letzthalter von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
  • Möglichkeit kostenloser Rückgabe an Hersteller oder Importeur
  • Bedingung: Kein Fehlen wesentlicher Bauteile, Mindestdauer der Zulassung in der EU vor der endgültigen Stilllegung: 1 Monat
  • Altautoverwertungsbetrieb ist verpflichtet einen Verwerttungsausweis auszustellen
  • Zuständig:
    • Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
      • Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
      • Regierungspräsidien
    • Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
      • Kfz-Zulassungsstelle
         

Ansprechpunkt

Für die Abmeldung und  die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.

Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).

Zuständige Stelle

Zuständig:

  • Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
    • Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
    • Regierungspräsidien
  • Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
    • Kfz-Zulassungsstelle

Formulare

nicht vorhanden