Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.
Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
- Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
- Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
- Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
- Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
- Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung
- Gilt für Letzthalter von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
- Möglichkeit kostenloser Rückgabe an Hersteller oder Importeur
- Bedingung: Kein Fehlen wesentlicher Bauteile, Mindestdauer der Zulassung in der EU vor der endgültigen Stilllegung: 1 Monat
- Altautoverwertungsbetrieb ist verpflichtet einen Verwerttungsausweis auszustellen
- Zuständig:
- Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
- Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
- Kfz-Zulassungsstelle
- Kfz-Zulassungsstelle
- Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
Für die Abmeldung und die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.
Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).
Zuständig:
- Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
- Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
- Kfz-Zulassungsstelle