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Schlachtvieh: Aktuelle Preisnotierung

Hessen 99110038037000, 99110038037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110038037000, 99110038037000

Leistungsbezeichnung

Schlachtvieh: Aktuelle Preisnotierung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lammfleischpreise (Synonym), Preisnotierung (Synonym), Markttransparenz (Synonym), Preismeldung (Synonym), Schafsfleischpreise (Synonym), Fleisch Preis (Synonym), Rindfleischpreise (Synonym), Fleischhandel (Synonym), amtliche Preisfeststellung (Synonym), Schlachtvieh (Synonym), HMUKLV (Synonym), Schweinefleischpreise (Synonym), Fleisch (Synonym), Landwirtschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

Das Regierungspräsidium Gießen ermittelt anhand der  von den Schlachtbetrieben vorgelegten Preismeldungen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als amtliche Preisnotierung veröffentlicht.

Gemeldet werden für die vorangegangenen Woche:

  • Die geschlachtete Gesamtmenge nach Stückzahl und Schlachtgewicht und
  • die mit den Schlachtgewichten gewogenen Durchschnitte der Auszahlungspreise pro Kilogramm (Dies ist der an den Lieferanten frei Eingang Schlachtstätte zu zahlende Preis ohne Umsatzsteuer).

in folgender Unterteilung:

  • bei Rindern nach den gesetzlichen Kategorien und Handelsklassen für Rinderschlachtkörper,
  • bei Schweinen nach den gesetzlichen Handelsklassen für Schweineschlachtkörper und
  • bei Schafen nach den gesetzlichen Kategorien für Schafschlachtkörper.

Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen.

Ausnahme: Betriebe, die wöchentlich durchschnittlich nicht mehr als 200 Schweine oder 75 Rinder oder 75 Schafe schlachten. Die durchschnittliche wöchentliche Schlachtzahl wird auf der Grundlage der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geschlachteten Menge errechnet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldungen sind wöchentlich bis spätestens dienstags, 10:00 Uhr, elektronisch oder per Fax nach vorgeschriebenem Muster dem Regierungspräsidium Gießen, Dez. 51.3, zu erstatten.

Hinweis: Der Inhaber des Schlachtbetriebs ist verpflichtet, die Unterlagen über die Preismeldungen 2 Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das jeweilige Tier geschlachtet worden ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Regierungspräsidium Gießen erstellt auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen den „Wochenbericht über die Preisfeststellung von Schlachtkörpern“ und übersendet ihn der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Bundesanstalt fasst die aus den Bundesländern eingegangenen Meldungen zusammen und gibt das Ergebnis im Internet unter www.bmelv-statistik.de bekannt.

Die Amtliche Preisfeststellung der Schlachtviehpreise für Hessen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unter Landwirtschaft/Markt & Management/Erzeugnisse der Tierproduktion. Außerdem wird die Amtliche Preisfeststellung für Hessen in verschiedenen Fachzeitschriften und Internetportalen veröffentlicht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Preismeldung ist flächendeckend für Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden