Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Hessen 99036042261000, 99036042261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036042261000, 99036042261000

Leistungsbezeichnung

Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Verkehr (Synonym), KFZ Brief (Synonym), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Synonym), Kfz-Brief (Synonym), Fahrzeug (Synonym), Zulassung (Synonym), Bescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

Teaser

Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

Volltext

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

  • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Voraussetzungen

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung

  • Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein