Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Änderungsanzeige durch Steuerberatungsgesellschaften

Hessen 99135007011000, 99135007011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135007011000, 99135007011000

Leistungsbezeichnung

Änderungsanzeige durch Steuerberatungsgesellschaften

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberaterkammer (Synonym), Steuer (Synonym), Gesellschaft (Synonym), StBK (Synonym), freie Berufe (Synonym), Steuerberater (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sollten sich Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter, oder des Vertretungsberechtigten ergeben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Steuerberaterkammer anzeigen.

Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beifügen.

Hinweis:
Eine einfache Abschrift der Urkunde genügt, wenn die Änderungen bereits im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen sind. Fügen Sie dann bitte eine beglaubigte Abschrift oder einen amtlichen Ausdruck der Eintragung bei.

Befindet sich die Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister noch in Bearbeitung, müssen Sie die beglaubigte Kopie oder den amtlichen Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer nachreichen, es sei denn, der Steuerberaterkammer Hessen liegt bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor. Dann reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Register hiervon ein einfacher Ausdruck oder eine Kopie des Ausdrucks eingereicht wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunde über Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder in der Person der Vertretungsberechtigten
  • Beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
  • Eine der beiden Unterlagen muss in öffentlich beglaubigter Form oder – im Falle des Registerauszugs – als amtlicher Ausdruck eingereicht werden.
     

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Hessen, sofern die Gesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Hessen geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister.

Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister, insbesondere zur Vertretungsberechtigung einer Steuerberatungsgesellschaft, an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Steuerberatungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen.

Etwaige Änderungen bei der Steuerberatungsgesellschaft, die nicht dem Berufsrecht entsprechen, können rechtzeitig korrigiert werden.

Die Bundessteuerberaterkammer führt gemäß § 86b StBerG ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern nach § 74 Absatz 1 StBerG. Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Gesamtverzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.

In das Gesamtverzeichnis sind einzutragen:

bei Steuerberatungsgesellschaften der Name und die Rechtsform der Gesellschaft, der Zeitpunkt der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft, der Name und die Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer, der Sitz und die Anschrift der Steuerberatungsgesellschaft, die der Steuerberaterkammer mitgeteilten Kommunikationsdaten, die Familiennamen und Vornamen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sofern die Steuerberatungsgesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, ist die Mitteilung an die Steuerberaterkammer Hessen zu richten. Die Steuerberaterkammer Hessen trägt aufgrund der mitgeteilten Änderungen und vorgelegten Nachweise die Änderungen in das von ihr geführte Berufsregister ein.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden