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Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt

Hessen 99082009007000, 99082009007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082009007000, 99082009007000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rechtsanwalt (Synonym), Rechtsanwaltskammer (Synonym), Jurist (Synonym), Advokat (Synonym), Aufnahme (Synonym), Zulassung (Synonym), Berufsrecht (Synonym), Juristin (Synonym), Rechtsanwältin (Synonym), Anerkennung (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt selbstständig tätig zu sein, können auf Antrag in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen sie bei der für den Ort der Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist. Nach der Aufnahme ist der europäische Rechtsanwalt berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben. Dies umfasst auch die beratende und vertretende Tätigkeit im deutschen Recht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular „Antrag einer europäischen Rechtsanwältin bzw. eines europäischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
  • Fragebogen zum Antragsformular
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original)
  • Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
  • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen werden Sie zur Vereidigung eingeladen. In diesem Termin wird Ihnen die Zulassungsurkunde übergeben.
  • Mit der Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin/ europäischer Rechtsanwalt werden sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden