Berufsfachschule Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen drei verschiedene Möglichkeiten mit drei Zielen offen:
Bildungsgang B 1
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Bildungsgang B 2
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bildungsgang B 3
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht sowie ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bildungsgang B 1
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 1 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht wird in Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
Anschlussmöglichkeiten:
Sie haben die Möglichkeit, einjährige vollzeitschulische Bildungsgänge zu besuchen, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermitteln (Bildungsgang B 2).
Alternativ können Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Eine Alternative zur dualen Berufsausbildung ist eine vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger) und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (Bildungsgang B 3).
Bildungsgang B 2
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 2 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Anschlussmöglichkeiten:
Sie können eine duale Berufsausbildung beginnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Alternativ wäre ein Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel als Kaufmännische oder Technische Assistentinnen/Assistenten) und zur Fachhochschulreife führen, denkbar.
Bildungsgang B 3
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 3 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel, einen Berufsabschluss nach Landesrecht und einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, zu erwerben.
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 16 Wochen integriert.
Abschlüsse:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen Berufsabschluss als
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service
Außerdem können Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, erwerben.
Anschlussmöglichkeiten:
Sofern Sie diesen Bildungsgang absolviert haben, können Sie unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen. Dort kann ein Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife erworben werden.
Über die Aufnahme an einer Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 1 müssen Sie über einen Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 2 müssen Sie über Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 3 müssen Sie mindestens über einen Hauptschulabschluss (Klasse 9) oder über einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verfügen.
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Berufsfachschule Aufnahme
- Anmeldung zur Berufsfachschule
- Erwerb erster beruflicher Erfahrungen oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht sowie eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.