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höhere Berufsfachschule Aufnahme

Nordrhein-Westfalen 99019049034000, 99019049034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019049034000, 99019049034000

Leistungsbezeichnung

höhere Berufsfachschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme in eine Berufsfachschule mit Abschluss: Berufsabschluss und Fachhochschulreife, Berufsabschluss (für Hochschulzugangsberechtigte) und berufliche Qualifikationen und schulischer Teil der Fachhochschulreife

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

vollzeitschulischer Bildungsgang (Synonym), berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Synonym), Aufnahme an einer Berufsfachschule (Synonym), Fachhochschulreife (Synonym), Höhere Handelsschule (Synonym), schulischer Teil der Fachhochschulreife (Synonym), Höhere Technikschule (Synonym), Berufsabschluss nach Landesrecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule anmelden können.

Volltext

Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen in NRW drei verschiedene Optionen mit drei Zielen offen:

Bildungsgang C 1

Ziel:

Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife

Bildungsgang C 1

Ziel:

Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschul-zugangsberechtigte)

Bildungsgang C 2

Ziel:

Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie  schulischer Teil der Fachhochschulreife

Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife):

Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife anstreben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.

Unterricht:

Die Bildungsgänge dauern drei Jahre.

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.

Abschlüsse:

  • Berufsabschluss nach Landesrecht
  • Fachhochschulreife

Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte):

Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) anstreben und bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.

Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.

Unterricht:

Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.

Abschluss:

Berufsabschluss nach Landesrecht.

Bildungsgang C 2 (Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife)

In diesem vollzeitschulischen Bildungsgang können Sie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erwerben und haben die Möglichkeit, gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

Unterricht:

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird in Form von Vollzeitunterricht erteilt.

Abschluss und Qualifikationen:

  • Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Anschlussmöglichkeiten:

  • Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
  • Duale Berufsausbildung
  • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
  • Weiterbildung in der Fachschule

Über die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
  • evtl. Passbilder
  • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Aufnahme an eine Berufsfachschule Anlage C:

In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife wird aufgenommen, wer über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.

In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) wird aufgenommen, wer über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder über die allgemeine Hochschulreife verfügt.

In den Bildungsgang C 2 mit dem Ziel, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, wird aufgenommen, wer über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur höheren Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-c/index.html

Hinweise

Es werden verkürzte Bildungsgänge für Hochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen Schülerinnen und Schüler einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben können.

Sofern Sie in einer Berufsfachschule nach Anlage B den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben, können Sie in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden Bildungsganges eintreten.

Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsfachschule der Anlage C 2 besucht haben, welche zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führt und diese erfolgreich abgeschlossen haben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Aufnahme in eine Berufsfachschule mit Abschluss: Berufsabschluss und Fachhochschulreife, Berufsabschluss (für Hochschulzugangsberechtigte) und berufliche Qualifikationen und schulischer Teil der Fachhochschulreife.

  • Anmeldung zur Berufsfachschule
  • Erwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie dem schulischen Teil der Fachhochschulreife oder
  • Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte)
  • Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht und der Fachhochschulreife
  • Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden