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Geburtsurkunde

Nordrhein-Westfalen 99027002000000, 99027002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002000000, 99027002000000

Leistungsbezeichnung

Geburtsurkunde

Leistungsbezeichnung II

Geburt beurkunden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anmeldung (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), internationale Geburtsurkunde (Synonym), Antrag Geburtsurkunde (Synonym), Tochter (Synonym), Geburtstag (Synonym), Sohn (Synonym), Standesamt (Synonym), Frühgeburt (Synonym), Mutter (Synonym), Geburt (Synonym), Neugeborene (Synonym), Antrag Geburtsurkunde (Synonym), Geburtsurkunde international (Synonym), Entbindung (Synonym), internationale Geburtsurkunde (Synonym), Standesamtsangelegenheiten (Synonym), Urkunde (Synonym), Urkunde (Geburtsurkunde) (Synonym), Vater (Synonym), Urkunde (Geburtsurkunde) (Synonym), Klapperstorch (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Baby (Synonym), Geburtsurkunde international (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Baby (Synonym), Nachwuchs (Synonym), Neugeborene (Synonym), Kindesanmeldung (Synonym), Kind (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
  • die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Geburtsurkunde
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form; darin sind auf Wunsch bestimmte Angaben nicht enthalten: Daten zum Geschlecht, zu den Eltern, zur Religionszugehörigkeit.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
  • die Eltern,
  • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geburtsurkunde
  • dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person
  • enthält folgende Angaben:
    - die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes,
    - das Geschlecht des Kindes,
    - Ort und Tag der Geburt,
    - die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
    - die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
  • zuständig: Standesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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