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Hausgeburt anzeigen

Nordrhein-Westfalen 99027002012001, 99027002012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012001, 99027002012001

Leistungsbezeichnung

Hausgeburt anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Hausgeburt anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Säugling (Synonym), Lebendgeburt (Synonym), Standesamt (Synonym), Baby (Synonym), Totgeburt (Synonym), Geburtsanzeige (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Personenstandsurkunde (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Mutter (Synonym), Geburtsbescheinigung (Synonym), Standesamtsangelegenheiten (Synonym), Entbindung (Synonym), Kind (Synonym), Sohn (Synonym), Kindesanmeldung (Synonym), Geburtstag (Synonym), Vater (Synonym), Frühgeburt (Synonym), Entbindung zu Hause (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Junge (Synonym), Geburt (Synonym), Mädchen (Synonym), Personenstandsurkunde (Synonym), Geburt zu Hause (Synonym), Geburtsanmeldung (Synonym), Eltern (Synonym), Hausgeburt (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), Tochter (Synonym), Nachwuchs (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Hausgeburten

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Wenn Ihr Kind zu Hause, also nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, geboren wird, handelt es sich um eine Hausgeburt.

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten. Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt,
  • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern,
  • wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
    • Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen,
  • wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
    • Geburtsurkunde der Mutter,
    • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung,
    • gegebenenfalls Sorgeerklärungen
  • wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
    • Nachweis über die Namensänderung

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
    • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Verfahrensablauf

Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
 

Beantragung per Post

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

Online-Beantragung

Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • eine Hausgeburt liegt dann vor, wenn die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer Geburtshilfe leistenden Einrichtung erfolgt ist
  • auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden
  • zuständig: Standesamt des Geburtsortes des Kindes

Ansprechpunkt

das Standesamt des Geburtsortes

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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