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Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

Nordrhein-Westfalen 99027002012002, 99027002012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012002, 99027002012002

Leistungsbezeichnung

Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

Leistungsbezeichnung II

Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Standesamtsangelegenheiten (Synonym), internationale Geburtsurkunde (Synonym), Geburtsschein (Synonym), Nachweis (Synonym), Übereinkommen (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Eltern (Synonym), Nachweis (Synonym), Geburt (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Geburtsregister (Synonym), Registerausdruck (Synonym), Ausland (Synonym), Urkunde (Synonym), mehrsprachig (Synonym), Standesamt (Synonym), International (Synonym), International (Synonym), CIEC (Synonym), CIEC (Synonym), Entbindung (Synonym), Geburtsurkunde international (Synonym), Personenstandsurkunde (Synonym), Übereinkommen (Synonym), Abstammungsurkunde (Synonym), Geburtsregisterauszug (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

mehrsprachig

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

Volltext

Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt einer Person, Vor- und Familiennamen sowie Angaben zu den Eltern. Sie können sich von dem Standesamt, von dem die Geburt beurkundet wurde, eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und -ort.
    • Name, Vorname der Eltern.
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Bearbeitungsdauer

0 - 5 Tag(e)
Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Beantragung sollte wenn möglich online über die jeweiligen Portale der Städte und Gemeinden erfolgen
  • mehrsprachige Urkunden sind zur Vorlage bei ausländischen Stellen gedacht
  • ob eine mehrsprachige Urkunde zweckmäßig und ob eine zusätzliche Beglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich ist, kann nur die betreffende ausländische Stelle entscheiden
  • in den Vertragsstaaten des Übereinkommens (siehe Rechtsgrundlagen) ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich
  • der Vordrucktext der Urkunde wird in 16 Sprachen der Vertragsstaaten ausgestellt (siehe Rechtsgrundlagen), die Angaben über die Person werden dem deutschen Geburtenregister entnommen
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat

Ansprechpunkt

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

Zuständige Stelle

  • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
  • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes