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Angaben zum Denkmal Aufnahme

Nordrhein-Westfalen 99033003034000, 99033003034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033003034000, 99033003034000

Leistungsbezeichnung

Angaben zum Denkmal Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Angaben zum Denkmal Aufnahme

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baudenkmal (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Denkmal (Synonym), Gartendenkmal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

Volltext

Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

Erforderliche Unterlagen

  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

Voraussetzungen

  • formloser Antrag in Textform

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

Bearbeitungsdauer

2-6 Monate

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Baudenkmäler und Gartendenkmäler sind in ein öffentliches Verzeichnis einzutragen (Denkmalliste)
  • Voraussetzungen zur Eintragung müssen erfüllt sein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden