Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal
Inhalt
Begriffe im Kontext
Denkmalschutz (Synonym), Denkmal (Synonym), Kulturdenkmal (Synonym), Bodendenkmal (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde beantragen. Für Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.
- die Denkmalliste kann online runtergeladen werden oder
- bei der jeweiligen Stadt zu erfragen
- Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst. hier: Denkmalliste.
- Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.
- Erhalt der Auskunft für alle antragstellenden Personen.