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Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Nordrhein-Westfalen 99043011083000, 99043011083000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043011083000, 99043011083000

Leistungsbezeichnung

Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Leistungsbezeichnung II

Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Öffentliches Register (Synonym), Elektronisches Grundbuch (Synonym), Umschreibung (Synonym), Grundbuch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Grundbuch (043)

Verrichtungskennung

Zuschreibung (083)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

Volltext

Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?

Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.

Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke

Voraussetzungen

  • Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
  • Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke 
  • Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
    Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
  • Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
  • Der Eigentümer muss voreingetragen sein.

Kosten

50,00 € gemäß Nr. 3 KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG

Verfahrensablauf

Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.

Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.

Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.

Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dem die Grundbücher geführt werden.

Werden die Grundbücher von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so ist für die Entscheidung über den Antrag auf Zuschreibung und, wenn dem Antrag stattgegeben wird, für die Führung des Grundbuchs über das ganze Grundstück das Grundbuchamt zuständig, das das Grundbuch über das Hauptgrundstück führt.

Formulare

nicht vorhanden