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Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

Nordrhein-Westfalen 99050197001000, 99050197001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050197001000, 99050197001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Die Zulassung für den gewerblichen Umgang in einer Anlage oder einem Betrieb für tierische Nebenprodukte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tiernebenprodukte (Synonym), Tiernebenprodukte (Synonym), Gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Synonym), Zulassung (Synonym), tierische Folgeprodukte (Synonym), Tierische Nebenprodukte (Synonym), Tierische Nebenprodukte (Synonym), Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte (Synonym), Gewerblicher Umgang (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten benötigen Unternehmen eine Zulassung. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind.

Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten existiert eine Zulassungspflicht. Wenn Sie als eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie zuvor eine Zulassung der zuständigen Behörde:

  • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation, durch Verarbeitungsmethoden oder zugelassene alternative Methoden
  • Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
  • Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
  • Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
  • Herstellung von Heimtierfutter
  • Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
  • Umwandlung tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost (Biogasanlage und Kompostieranlagen)
  • Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
  • Lagerung von tierischen Nebenprodukten
  • Lagerung von Folgeprodukten

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Lageplan der Anlage/des Betriebes
    • Im Falle von Biogasanlagen und Kompostieranlagen muss bei Einsatz von Fremdgülle die ausreichende Trennung von Tierbestand und Anlage hervorgehen)
  • Grundrissplan des Gebäudes/der Gebäude (für Biogas- und Kompostieranlagen wird nur ein Lageplan benötigt)
  • Ungezieferbekämpfungsplan
  • HACCP-Konzept (Verarbeitungsanlagen, Biogas- oder Kompostanlagen, Heimtierfutterbetriebe oder Behandlung/Lagerung mehrerer Kategorien tierischer Nebenprodukte/Folgeprodukte in derselben Anlage oder demselben Betrieb)
  • Betriebsbeschreibung

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 genannten Anforderungen erfüllen sowie den in Teil 4 der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) benannten Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte entsprechen. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Zulassung beantragt haben, wird die zuständige Stelle ihren Antrag zeitnah bearbeiten. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Fristtyp: Antragsfrist Der Antrag auf Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung
  • Bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind zulassungspflichtig
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden