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Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Nordrhein-Westfalen 99055031036000, 99055031036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99055031036000, 99055031036000

Leistungsbezeichnung

Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Diebstahl (Synonym), Erlaubnisurkunde (Synonym), Gewerblicher Güterkraftverkehr (Synonym), Gemeinschaftslizenz (Synonym), Ersatz (Synonym), Gemeinschaftslizenz Ersatzausstellung (Synonym), Verlust (Synonym), Güterkraftverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Güterverkehr (055)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Ersatz

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich. 

Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.  

Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.  

Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich. 

Erforderliche Unterlagen

Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen: 

  • bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige 

Voraussetzungen

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein. 

Kosten

Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

Gebühr: EUR 40 – 100

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung  
  • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus 

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausstellung Ersatz 
  • Wurden Urkunden bzw. die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar, geraten in Verlust oder werden diese entwendet, ist die Ersatzausstellung erforderlich 
  • Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung über die Umstände des Verlustes erforderlich 
  • Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen 
  • zuständig: die für den Betriebssitz zuständige Verkehrsbehörde 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden