Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule
Inhalt
Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule
Begriffe im Kontext
Adressänderung (Synonym), Änderung (Synonym), Kotaktdaten (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
16.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, z.B. die Anschrift oder der Name (z.B. bei Heirat), teilen Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule mit. So verhindern Sie, dass Mitteilungen jeglicher Art Sie nicht bzw. mit erheblicher Verspätung erreichen.
Bei einer Namensänderung müssen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise beilegen. Dies können beispielsweise sein:
- Kopie des Personalausweises-/Passes
- Nachweis der Personenstandsänderung
- Heiratsurkunde
Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Sie können Ihre Änderungen bei der entsprechenden Servicestelle der Hochschule oder online vornehmen.
- Entgegennahme von Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule
- Änderung der Anschrift bei der Hochschule