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Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

Nordrhein-Westfalen 99061023221000, 99061023221000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061023221000, 99061023221000

Leistungsbezeichnung

Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

Leistungsbezeichnung II

Studienleistungen anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sudienleistungen (Synonym), Anerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entscheidung (221)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 63a HG NRW

§ 55a KunstHG NRW

Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden außerdem in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Teaser

Studienleistungen anerkennen lassen

Volltext

Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dies ist auch bei außerhochschulischen Leistungen (z.B. im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht) möglich. 

Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Bei der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen müssen die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein. 

Spezielle Regelungen gelten, wenn Sie Studienleistungen und -zeiten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie anerkennen lassen möchten. Sollten Sie sich über die Anerkennung in einem dieser Studiengänge informieren wollen, wählen Sie bitte die entsprechende Verwaltungsleistung aus.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten. 

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.

Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden. 

Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Frist

Bitte beachten Sie die Fristen, die von Ihrer (aufnehmenden) Hochschule vorgegeben werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Hinweise

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre (aufnehmende) Hochschule.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Studienleistungen anerkennen (außerhochschulische oder innerhochschulische Leistungen anerkennen) lassen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.