Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 63a HG NRW
§ 55a KunstHG NRW
Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden außerdem in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dies ist auch bei außerhochschulischen Leistungen (z.B. im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht) möglich.
Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Bei der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen müssen die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein.
Spezielle Regelungen gelten, wenn Sie Studienleistungen und -zeiten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie anerkennen lassen möchten. Sollten Sie sich über die Anerkennung in einem dieser Studiengänge informieren wollen, wählen Sie bitte die entsprechende Verwaltungsleistung aus.
Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.
Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.
Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden.
Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Studienleistungen anerkennen (außerhochschulische oder innerhochschulische Leistungen anerkennen) lassen