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Nachteilsausgleich Gewährung

Nordrhein-Westfalen 99061034080000, 99061034080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061034080000, 99061034080000

Leistungsbezeichnung

Nachteilsausgleich Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Härtefallantrag

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zulassung (Synonym), Nachteilsausgleich (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§§ 8, 10 und 26 VergabeVO NRW

Teaser

Sie möchten einen Nachteilsausgleich für die Zulassung beantragen?

Volltext

Die in der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Eine außerewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. 

Wichtig: Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Studieninteressierten die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen.

Die Härtequote in den Vergabeverfahren mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung beträgt 2%. Bei Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung der Universitäten beträgt die Härtequote 2%; bei Fachhochschulstudiengängen 5%. 

Hinweis: Diese Möglichkeit besteht nicht zwangsläufig beim Bewerbungsverfahren von Kunst- und Musikhochschulen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Härtefalls ab. Beispiele :

Fachärztliches Gutachten

Die Härtefallgründe sind durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, das zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten.

Zusätzliche Nachweise

Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Bewerber:innen prüfen, ob sie über zusätzliche Nachweise verfügen (insbesondere Schwerbehindertenausweise oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes). Eine (Schwer-) Behinderung kann das fachärztliche Gutachten ergänzen und die Begründung für eine sofortige Zulassung unterstützen. Der Nachweis einer (Schwer-) Behinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall aber nicht aus.

Bitte informieren Sie sich bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen bei Ihrer Wunschhochschule, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind. Wenden Sie sich bei Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an die Stiftung für Hochschulzulassung. Umfassende Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen.

Voraussetzungen

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe im Rahmen der Härtequote zum Tragen kommen können. 

Beispiele sind u.a. 

  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung
  • Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist.
  • Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich, wobei diese Begründung nur in Verbindung mit anderen Begründungen möglich ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

In einem Härtefallantrag, der zusammen mit der Bewerbung zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerbern wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Bearbeitungsdauer

Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungsdauer des Härtefallantrags bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen).

Frist

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung zu finden.

Hinweise

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an die zuständige Stelle Ihrer Wunschhochschule und die Stiftung für Hochschulzulassung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einen Härtefallantrag bei Zulassung beantragen
  • Gewährung eines Nachteilsausgleichs

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Formalitäten des Härtefallantrags bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen).