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Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

Nordrhein-Westfalen 99085003011001, 99085003011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003011001, 99085003011001

Leistungsbezeichnung

Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

Leistungsbezeichnung II

Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Änderung (Synonym), Umzug (Synonym), Kinderreisepass (Synonym), Reisepaß (Synonym), Pass (Synonym), Wohnort (Synonym), Zuzug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

wegen Adressänderung

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

Volltext

Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
  • Umzug in neue Stadt oder Gemeinde macht die Wohnortangabe im Kinderreisepasses inaktuell
  • Kinderreiseausweis wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert
  • hat Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieser bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden
  • keine Zuständigkeit gegeben: Passbehörden dürfen die Wohnortangabe seit dem 01.01.2024 nicht mehr ändern/aktualisieren

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden