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Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

Nordrhein-Westfalen 99088009037000, 99088009037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088009037000, 99088009037000

Leistungsbezeichnung

Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sonderpädagogischer Förderbedarf (Synonym), Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Synonym), Primarstufe (Synonym), Förderschwerpunkt Sprache (Synonym), Sekundarstufe I (Synonym), Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (Synonym), Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule (Synonym), Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Synonym), Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Synonym), AO-SF / AO-SF-Verfahren / Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Synonym), Autismus als Behinderung (Synonym), Förderschwerpunkt Sehen (Synonym), Förderschwerpunkt Lernen (Synonym), Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Synonym), Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, 
den Hausunterricht und die Schule für Kranke 
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF):

https://bass.schul-welt.de/6225.htm#13-41nr2.1p9

SchulG NRW, §§ 19, 20:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0 

Teaser

Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.

Volltext

Mit einem Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird überprüft, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens wird in der Regel von den Eltern und in Ausnahmefällen (§ 12 AO-SF) von der Schule gestellt.

Wenn die Schulaufsichtsbehörde das Verfahren eröffnet, wird dieses von einer Lehrkraft für sonderpädagogischer Förderung und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam durchgeführt. Die Schulaufsichtsbehörde kann im Rahmen eines solchen Verfahrens eine schulärztliche Untersuchung veranlassen. Die Eltern werden während der Erstellung des Gutachtens von den Gutachtern und von der Schulaufsichtsbehörde jeweils zu einem Gespräch eingeladen.

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte sowie die eventuelle Notwendigkeit einer zieldifferenten Förderung. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).